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Auf Zeit vermieten in Berlin
Zahlung der Miete


Mietvertrag - alles regeln


Die Mietzahlung können Sie im Online-Mietvertrag, den Crocodilian Ihnen zuschickt, wenn wir ein Okay von beiden Seiten bekommen, genau regeln. Wie viel muss der Mieter pro Monat zahlen, für den angefangenen Monat, wie muss er bezahlen, bis wann müssen Miete und Kaution auf dem Konto des Mieters eingegangen sein. Die Bankgebühren, die bei einer Zahlung aus dem Nicht-Euro Ausland anfallen, gehen zu Lasten des Mieters. Falls nicht der volle Betrag bei Ihnen eingehen sollte, machen Sie den Mieter Ihrer möblierten Wohnung bitte darauf aufmerksam. 
Im Mietvertrag wird auch geregelt, bis wann der Vermieter, falls keine Schäden nach Auszug des Mieters festgestellt wurden, die Kaution auf das Konto des Mieters zurück überweist:
Wichtig ist ebenfalls, dass Sie eintragen, wann genau die Miete jeden Monat auf dem Konto des Vermieters eingegangen sein muss. Und, ob Sie, falls dies nicht der Fall sein sollte, eine weitere Gebühr verlangen. Sie können ebenfalls regeln, ob der Mieter z.B: einen Dauerauftrag einrichten soll (nur möglich bei Mietern mit Konto in Deutschland.)      


Korrekte Kontoverbindung, IBAN, Swift


Achten Sie bitte darauf, dass Sie im Mietvertrag Ihre Bankverbindung, bei Mietern aus dem Ausland auch IBAN und BIC/Swift korrekt angeben (IBAN und Swift/BIC finden Sie auf Ihrem Kontoauszug). Es ist leider schön öfters passiert, dass die Mietüberweisung zurück ging und die Vermieter die Mieter aus dem Ausland im Zahlungsrückstand wähnten, dabei konnte die Miete gar nicht eingehen, weil der Vermieter eine falsche Bankverbindung angegeben hatte. Daher sollte man die lange lange IBAN Nummer etc. im Mietvertrag auf jeden Fall doppelt und dreifach kontrollieren.       



Zahlung im Voraus


Bei kürzeren Aufenthalten, z.B. zwei oder drei Monaten, kann man auch vereinbaren, dass der Mieter die gesamte Miete im Voraus bezahlt. Besonders dann, wenn der Mieter aus dem Ausland kommt und eine monatliche Zahlung jedes Mal mit Bankgebühren verbunden ist und wenn der Mieter die Miete nicht erst in Berlin jeden Monat verdienen muss. Nicht jeder Mieter wird dem zustimmen. Zumal dann nicht, wenn er eine Wohnung ungesehen mietet, während er sich noch im Ausland befindet. In solch einem Fall kann man z.B. vereinbaren, dass der Mieter die Miete in zwei Raten  bezahlt und die zweite Rate bei Ankunft oder in der ersten Woche fällig ist.        


Barzahlung bei Ankunft


Wir empfehlen, die Mietzahlung für eine möblierte Wohnung auf Zeit bereits vor Ankunft  des Mieters zu regeln und sich nicht auf eine Barzahlung einzulassen. Zwar muss der Mieter die Vermittlungsgebühr bezahlen, wenn es zum Mietvertrag kommt - wir belasten dann seine Kreditkarte -aber die 100%ige Chance, dass der Mieter auch tatsächlich anreist, haben Sie natürlich nicht. Auch wenn ein solcher Fall - Zahlung der Gebühr und Stornierung der Reise eigentlich eher selten vorkommt. Trotzdem haben Sie eine größere Sicherheit, wenn Sie sich die erste Miete und die Kaution vor Ankunft der Mieter überweisen lassen. Denn es kommt auch vor, dass die Mieter erst bei Ankunft in Berlin feststellen, dass Sie täglich nur einen begrenzten Betrag mit Ihrer Karte abheben können. Auf gar keinen Fall sollten Sie Mieter ohne Vertrag (mit Anfang - und Enddatum) und ohne geleisteter Mietzahlung in Ihre möblierte Wohnung einziehen lassen.